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   BSG, 14.03.1968 - 11 RA 62/65   

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BSG, 14.03.1968 - 11 RA 62/65 (https://dejure.org/1968,10080)
BSG, Entscheidung vom 14.03.1968 - 11 RA 62/65 (https://dejure.org/1968,10080)
BSG, Entscheidung vom 14. März 1968 - 11 RA 62/65 (https://dejure.org/1968,10080)
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  • BSG, 26.10.1965 - 11 RA 70/64

    Anrechnungsfähige Ersatzzeiten - Krankheit nach Kriegsdienst - Krankheitsbedingte

    Auszug aus BSG, 14.03.1968 - 11 RA 62/65
    keit nicht bestanden habe, weil der Kläger unmittelbar nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft noch höchstens etwa zwei Monate seine frühere (selbständige) Tätigkeit als Provisionsgeschäftsstellenleiter einer Versicherung ausgeübt habe und erst ab 1° Oktober 1945 arbeitslos gewesen sei" Wie in dem Urteil des BSG vom 20° Juni 1962 (SozR Nr° 5 zu % 1259 RVG = 5 56 AVG) zu der Bedeutung der Worte "anschließend" und "im Anschluß" in EUR 46 Abs° 1 Nr° 4 AVG (= 5 1259 Abso 1 Nr" 4 BVD) dargelegt ist, verlangt das Gesetz nur einen zeit- lichen Zusammenhango Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 260 Oktober 1965 - 11 RA 70/64 « (insoweit in SozR Nro 16 zu EUR 1251 RVO nicht veröffentlicht) ausgeführt, daß dies auch für den Begriff der "anschließenw den" Krankheit und, wie hinzufügen ist, der""anschließenden" unverschuldeten Arbeitslosigkeit im Sinne Von 5 28 Absc 1 Nr° 1 AVG giltt Zwar liegt der Grund für die Einbeziehung der an dievâ- eigentliohen" Ersatzzeiten in 5 28 Abs" 1 Nr° 1 AVG (ebenso in Nr° 2, 4 bis 6) anschließenden Zeiten in dem vom Gesetz vermuteten ursächlichen Zusammenhang (vgl" Urteil des BSG vom 120 Februar 1966") SozR Nro 17 zu 5 1251 RVG = 5 28 AVG)" dieser ursächliche Zusammenhang wird aber, sofern der zeitliche Zusammenhang gegeben ist, unterstellt; es ist deshalb unerheblich" ob die "anschließenden" Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit im Einzelfall ursächlich mit den "eigentlichen" ErSatzzeiten zusammenhängen oder nicht; umgekehrt genügt ein ursächlicher Zusammannang nicht, wenn es an dem im Gesetz geforderten zeitlichen Zusammenhang fehlt (Urteil des Senats vom 260 Oktober 1965 - 11 RA 70/64 )" Mit demWort "anschließend" in EUR 28 Abs° 1 Nr° 1 AVG wird jedoch auch nicht ein lückenloser zeitlicher Zusammenhang geforderto Der zeitliche Zusammenhang zwischen z"B" /|o" .

    26° Oktober 1965 - 11 RA 70/64 - Im vorliegenden Fall kann dahingestellt bleiben, wie lange der Zeitraum zwischen dem Ende der "eigentlichen" Ersatazeit und dem Beginn der - nach einer zwischenzeitlichen Beschäftigung '(Tätigkeit) Krankheit oder - folgenden.

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